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Gesamt- oder Teilnichtigkeit von Änderungen der Stiftungserklärung

RechtsprechungJudikaturPhilipp Karl FriedlPSR 2023/49PSR 2023, 172 - 175 Heft 4 v. 5.2.2024

§ 39 Abs 3 PSG

Der Umfang der Nichtigerklärung (Teil- oder Totalnichtigkeit) von Änderungen ist danach abzugrenzen, ob bei objektiver Betrachtung der Beschluss auch ohne den nichtigen Teil gefasst worden wäre.

Die aktuelle Fassung der geänderten Stiftungsurkunde kann sich aus mehreren Beschlussfassungen und den damit einhergehenden Urkunden ergeben.

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