Novellierung des WiEReG
Im Rahmen der Novellierung des WiEReG (BGBl I 2023/97) wurden einige wesentliche Änderungen beschlossen. Einerseits wird mit der Gesetzesnovelle die Einsicht bei berechtigtem Interesse umgesetzt (§ 10 WiEReG).
Abstract aus PSR bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.