Zur Bestellung eines Kollisionskurators für gemeinnützige öffentliche Stiftungen durch das Pflegschaftsgericht
OGH 20. 9. 2022, 5 Ob 94/22t
In der gegenständlichen Entscheidung hat der OGH ausgesprochen, dass die Unterordnung der Stiftungen unter die Aufsicht der Staatsgewalt und die Regelung des Stiftungswesens nach öffentlich-rechtlichen Gesichtspunkten eine gleichzeitige pflegschaftsgerichtliche Oberaufsicht und damit auch die Bestellung eines Kollisionskurators neben der Aufsicht durch die Stiftungsaufsichtsbehörde für die Stiftung selbst ausschließen.