A Legislative
Stiftungsrechtsreform in Deutschland vom Bundestag beschlossen
Am 24. 6. 2021 wurde die Stiftungsrechtsreform in Deutschland vom Bundestag beschlossen. Damit wird nun das Stiftungszivilrecht - das bisher auch in den verschiedenen Landesgesetzen geregelt ist - künftig einheitlich und abschließend im Bürgerlichen Gesetzbuch (§§ 80 ff BGB) geregelt.