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Vorlage der Stiftungszusatzurkunde im Firmenbuchverfahren

RechtsprechungJudikaturN. N.PSR 2021/26PSR 2021, 99 - 104 Heft 2 v. 15.7.2021

Im Rahmen der Anmeldung der Privatstiftung oder späterer Änderungen der Stiftungserklärung ist dem FB-Gericht lediglich die Stiftungsurkunde vorzulegen (§ 10 Abs 2 Z 1 PSG), eine Offenlegung der Stiftungszusatzurkunde ist nicht erforderlich (§ 10 Abs 2 Satz 2 PSG).

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