Die ausschließliche Übertragung der zwingenden gerichtlichen Kompetenz zur Bestellung und Abberufung von Organen der Privatstiftung nach § 27 PSG an ein Schiedsgericht ist unzulässig.
Die ausschließliche Übertragung der zwingenden gerichtlichen Kompetenz zur Bestellung und Abberufung von Organen der Privatstiftung nach § 27 PSG an ein Schiedsgericht ist unzulässig.