Das Privatstiftungsrecht ist durch eine Vielzahl privatautonomer Gestaltungsmöglichkeiten geprägt. Daraus resultieren in der Praxis häufig Zweifelsfragen, die sich mit einem Blick in das Gesetz nicht immer lösen lassen. Klarstellungen der Höchstgerichte sind für die Fortentwicklung des Privatstiftungsrechts daher von wesentlicher Bedeutung. Der OGH hatte sich im Jahr 2019 sieben Mal (FN ) mit verschiedenen stiftungsspezifischen Rechtsfragen auseinanderzusetzen. Neben zentralen Themen wie dem Umfang der Vertretungsmacht des Stiftungsvorstands galt es auch, zwei Mal zu Fragen im Zusammenhang mit der Vorstiftung Stellung zu nehmen. Erwähnenswert ist außerdem eine Entscheidung des EGMR zur Auflösung einer (türkischen) Stiftung wegen Vermögenslosigkeit.