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Neue Rechtsprechung zur Antragslegitimation im Stiftungsaufsichtsverfahren Kritische Analyse der Judikate des Staatsgerichthofs zu StGH 2018/20 und 2018/21

BeitragAufsatzKarl MumelterPSR 2019/16PSR 2019, 71 - 77 Heft 2 v. 8.8.2019

In seinen E StGH 2018/20 (FN ) und 2018/21 (FN ) schränkt der StGH entgegen der bisher einhelligen Rechtsprechung die Antragslegitimation im Stiftungsaufsichtsverfahren auf Stiftungsbeteiligte ein, denen eine sog zukommt. Einem ausgeschlossenen Anwartschaftsberechtigten kommt nach diesen Judikaten jedenfalls keine Antragslegitimation zu.

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