Die Übertragung von Wirtschaftsgütern unter Vorbehalt des Fruchtgenusses ist ein gängiges Werkzeug zur vorweggenommenen Erbfolge und Regelung der Vermögensnachfolge. Vor allem iZm Widmungen an Privatstiftungen ergeben sich hieraus mehrere Fragestellungen, die bereits die Finanzgerichtsbarkeit beschäftigen. Der Beitrag stellt die Auswirkungen von Zuwendungen an Privatstiftungen unter Vorbehalt des Fruchtgenussrechts in Stiftungseingangs- und Ertragsteuerrecht am Beispiel einer Beteiligung dar.