vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Kartellrechtliche Innovationstheorie für digitale Plattformen

BuchbesprechungenJacob KornbeckÖZK 2021, 152 Heft 4 v. 20.9.2021

Mit der zunehmenden Ubiquität digitaler Plattformen stellt sich die Frage naturgemäß, ob das Kartellrecht und die seine Arbeit unterstützenden ökonomischen Analysen weiterhin erlauben, das betreffende Marktgeschehen zutreffend einzuschätzen. Während immer mehr Unternehmen ihre Geschäftsmodelle aufgrund digitaler Plattformen ausrichten und sich daraus neue Herausforderungen ergeben, scheinen die ökonomische Kartellanalyse und die auf ihr basierende kartellrechtliche Enforcement-Praxis nach Meinung des Autors dieser Dissertation nicht immer ausreichend dem Umstand der Innovation Rechnung zu tragen. Da digitale Plattformen und die durch sie ermöglichten „Plattform-Sachverhalte“ als „innovationserheblich“ einzustufen seien, hat sich Louven dafür entschieden, eine eigene Theorie zu erstellen, um bessere rechtliche Würdigungen und Entscheidungen zu ermöglichen. Weder klassische ökonomische Innovationstheorien wie etwa die von Schumpeter (Konjunkturzyklen, Göttingen 1961), noch jüngere rechtswissenschaftliche wie der von Hofmann-Riem (Innovation und Recht, Tübingen 2016) seien in der kartellrechtlichen Rechtsanwendungspraxis unmittelbar einsatzfähig, weshalb es sich Louven vorgenommen hat, die „Lücke zu schließen“ und neben der Erstellung der besagten Theorie gleichzeitig eine „dogmatische Abgrenzung zwischen Effektivität und Effizienz“ vorzunehmen. Als für die Untersuchung richtungsweisend gilt die von Möschel (ORDO 1979, 295, 310) entwickelte Theorie der „beweglichen Schranken“ (S 6), auch um zum Facebook-Beschluss des BGH (23.6.2020, KVR 69/19) Stellung zu beziehen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!