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Zeitpunkt für die Berechnung der fünfjährigen Benutzungsfrist im Falle einer Widerklage auf Erklärung des Verfalls

EntscheidungenTeresa FuchsbergerÖZK 2021, 75 Heft 2 v. 15.4.2021

Deskriptoren: Art 51 Abs 1 Buchst a und Art 55 Abs 1 der Verordnung (EG) Nr 207/2009; Erklärung des Verfalls einer Unionsmarke; Ablauf des Zeitraums von fünf Jahren hinsichtlich des Kriteriums der ernsthaften Benutzung; Zeitpunkt der Beurteilung.

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