Eine bereits 2018 angekündigte Transaktion zwischen den deutschen Energieriesen RWE AG und E.ON SE führte zu einem der wettbewerblich brisantesten und meist diskutierten Fusionskontrollverfahren der letzten Jahre. Das einstige „Duopol“ der Energiewirtschaft in Deutschland hatte gemeinsam beschlossen sich (i) jeweils auf unterschiedliche Wertschöpfungsstufen zu spezialisieren und zusätzlich (ii) eine gesellschaftsrechtliche Verbindung weiterhin aufrecht zu erhalten. Die Transaktion wurde von den Parteien dreiteilig gestaltet und jeder Teil einzeln von den Wettbewerbsbehörden geprüft und später (teils unter geringfügigen Auflagen) freigegeben. Die Entscheidungen führten zu Kritik sowohl aus der Literatur als auch dem Markt selbst und die Entscheidungen der Europäischen Kommission werden weiter vor dem Europäischen Gericht auf den Prüfstand gestellt. Dieser Beitrag soll einen Überblick über den bisherigen Verfahrensgang geben und einige energie- bzw kartellrechtliche Punkte beleuchten, die in Zukunft auch Einfluss auf den österreichischen Markt haben könnten.