Deskriptoren: Unionsmarke; Absolutes Eintragungshindernis; Marken ohne Unterscheidungskraft; Dreidimensionales Zeichen; Form eines Behältnisses (Amphore); Rechtsmittel.
Normen: Art 7 Abs 1 lit b der VO Nr 207/2009
Der EuGH beschäftigt sich in dieser Entscheidung erneut mit dem Kriterium der Branchenüblichkeit zur Beurteilung des Vorliegens von Unterscheidungskraft.