Die Rechtsfigur ‚potenzielles Unternehmen‘ (nachfolgend nur ‚Rechtsfigur‘) wird in der deutschen herrschenden Lehre zum europäischen Kartellrecht geführt als Auffangtatbestand des persönlichen Anwendungsbereichs der Kartellvorschriften. Doch wie anerkannt ist die Rechtsfigur auf europäischer Ebene? Sollte sie überhaupt anerkannt werden? Und wie ist es um sie im österreichischen Recht bestellt? Diese Fragen werden im Folgenden beantwortet.