Die neue österreichische zweistufige Verwaltungsgerichtsbarkeit mit ihren epochalen Umwälzungen für das Staatsgefüge und die verfassungsrechtlichen Gegebenheiten ist zwischenzeitig in den Alltag aller mit dem öffentlichen Recht Beschäftigten nachhaltig eingezogen und erfüllt die wichtige rechtstaatliche Funktion der gerichtlichen Nachprüfung behördlicher Entscheidungen.