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Unterscheidungskraft einer Marke nach der Richtlinie 2008/95/EG

EntscheidungenTeresa Fuchsberger11Mag. Teresa Fuchsberger arbeitet als Juristin bei der M. Kaindl KG in Wals/Salzburg.ÖZK 2019, 183 Heft 5 v. 15.11.2019

Deskriptoren: Marke; Zeichen; Rautezeichen; Hashtag; Beurteilungskriterien.

Normen: Art 3 Abs 1 lit b der Richtlinie 2008/95/EG , § 8 Abs 1 Nr 1 dt MarkenG

Der EuGH legt in diesem Urteil den Rahmen des Beurteilungskriteriums „Unterscheidungskraft“ einer Marke fest. In diesem Zusammenhang spricht er über die Verwendungsarten einer angemeldeten Marke bzw über das Kriterium der Branchenüblichkeit.

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