Deskriptoren: Marke; Zeichen; Rautezeichen; Hashtag; Beurteilungskriterien.
Normen: Art 3 Abs 1 lit b der Richtlinie 2008/95/EG , § 8 Abs 1 Nr 1 dt MarkenG
Der EuGH legt in diesem Urteil den Rahmen des Beurteilungskriteriums „Unterscheidungskraft“ einer Marke fest. In diesem Zusammenhang spricht er über die Verwendungsarten einer angemeldeten Marke bzw über das Kriterium der Branchenüblichkeit.