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Der geographische Umfang des Doppelbestrafungsverbots im Kartellrecht

AbhandlungenLuca Schicho11Der Beitrag gibt ausschließlich die persönliche Meinung des Autors und nicht notwendigerweise jene einer Behörde wieder.ÖZK 2019, 166 Heft 5 v. 15.11.2019

Bei Tätigwerden mehrerer Wettbewerbsbehörden ist das Doppelbestrafungsverbot zu beachten. Für den Umfang des Doppelbestrafungsverbots ist in diesem Zusammenhang maßgeblich, welche wettbewerbsbeschränkenden Auswirkungen jeweils Gegenstand der behördlichen Verfolgung waren.

Deskriptoren: Doppelbestrafungsverbot / Ne bis in idem Grundsatz; EuGH; ECN.

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