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EditorialEduard PaulusÖZK 2019, 157 Heft 5 v. 15.11.2019

Zum Inhalt des vorliegenden Heftes:

Martin Auer (Universität Salzburg) stellt sich der Frage nach dem Zweck des privaten Wirtschaftsrechts und zeigt in Beantwortung derselben auf, dass die Durchsetzung von Wettbewerb immer oberste Priorität hat; wobei Information, Haftungsbeschränkung und der Vermeidung von Transaktionskosten entscheidende Bedeutung zukommt.

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