Zum Inhalt des vorliegenden Heftes:
Martin Auer (Universität Salzburg) stellt sich der Frage nach dem Zweck des privaten Wirtschaftsrechts und zeigt in Beantwortung derselben auf, dass die Durchsetzung von Wettbewerb immer oberste Priorität hat; wobei Information, Haftungsbeschränkung und der Vermeidung von Transaktionskosten entscheidende Bedeutung zukommt.