Europäische Union
Europäischer Gerichtshof
Verteidigungsrechte I. Die Wahrung der Verteidigungsrechte ist ein allgemeiner Grundsatz des Unionsrechts. Dieser Grundsatz ist anwendbar, wann immer die Verwaltung beabsichtigt, eine beschwerende Maßnahme gegenüber einer Person zu erlassen. EuGH 16.01.2019, C 265/17 P – Europäische Kommission / United Parcel Service, Rdn 28.1