vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Im Anfang war die Tat! - Strategische Überlegungen zur Geltendmachung und zur Abwehr von kartellschadenersatzrechtlichen Ansprüchen

AbhandlungenThomas Thiede , Christian H. Müller**Dr.iur., LL.M., Rechtsanwalt, Spieker & Jaeger PartG mbB, Dortmund; Universitätslektor, Karl-Franzens-Universität Graz; Lehrbeauftragter, Ruhr Universität Bochum; Fellow des European Centre of Tort and Insurance Law (ECTIL) sowie des European Law Institute (ELI).****Dr. jur., EMBA, LL.M. Eur, Rechtsanwalt und Partner, Spieker & Jaeger PartG mbB, Dortmund; Dozent, International School of Management (ISM).ÖZK 2019, 64 Heft 2 v. 1.4.2019

Verstößt ein Unternehmen gegen das Kartellrecht, ist zunächst mit Sanktionen der Kartellbehörden zu rechnen: Dabei ist die Geldbuße die in der Öffentlichkeit präsenteste und wohl auch abschreckendste Sanktion. Kartellbeteiligten drohen aber nicht nur hohe Geldbußen, sondern auch zivilrechtliche Klagen etwa von Abnehmern auf Schadenersatz in Geld. Solche Kartellschadenersatzprozesse werden für die Unternehmensleitung aus zwei Gründen zusehends wichtiger: Einerseits wurden die Voraussetzungen für die Geltendmachung von Schäden, die durch Kartelle verursacht wurden, durch den Gesetzgeber stark vereinfacht. Andererseits sind Vorstände und Geschäftsführer angehalten, erfolgversprechende Schadenersatzansprüche geltend zu machen, weil ihnen sonst eine eigene Haftung droht.11Zur Haftung nach § 25 GmbHG vgl Kalss/Nowotny/Schauer, Österreichisches Gesellschaftsrecht2 Rn 4/229; WK-GmbHG/Reich-Rohrwig, § 25 GmbHG Rn 3 ff; Rauter/Ratka, Handbuch Geschäftsführerhaftung2 Rz 2/1 ff; zur Haftung nach § 84 AktG vgl Jabornegg/Strasser, AktG II5 § 84 Rn 95 ff, 100. Zugleich ist es nicht in jedem Fall sinnvoll, einen Kartellschadenersatzanspruch zu verfolgen. Mögliche Fallstricke zeigt der erste Teil dieses Beitrages auf. Dort wo vermehrt (vermeintliche) Ansprüche geltend gemacht werden, drohen Fälle, in denen dies zu Unrecht geschieht. Im zweiten Teil dieses Beitrages wird daher erläutert, wie man sich gegen solche Klagen erfolgversprechend zur Wehr setzen könnte.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte