Europäische Union
Europäischer Gerichtshof
Bezweckte Wettbewerbsbeschränkung I. Nach der Rsp des EuGH brauchen die Auswirkungen einer abgestimmten Verhaltensweise nicht geprüft zu werden, wenn feststeht, dass damit ein wettbewerbswidriger Zweck verfolgt wurde.1 EuGH 26.09.2018, C-99/17 P – Infineon Technologies/Europäische Kommission, Rdn 155.