Der EuGH hat in der Vorabentscheidung Austria Asphalt / Bundeskartellanwalt im Jahr 2017 eine wesentliche Streitfrage zu den in der FKVO geregelten Gemeinschaftsunternehmen („joint ventures“) beantwortet; zu einer weiteren Streitfrage hat Generalanwältin Juliane Kokott ausführlich und zutreffend Stellung genommen. Es kann meines Erachtens keine Frage sein, dass diese Ergebnisse auch für die mehr oder weniger wörtlich gleichen Bestimmungen der österreichischen Zusammenschlusskontrolle von Bedeutung sind. Es sind aber die Besonderheiten des österreichischen Wettbewerbsrechts, insbesondere des einschlägigen Verfahrensrechts, zu berücksichtigen.