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Kartellverbot in Fällen der Gebrauchsüberlassung - Grenzen der B2B Sharing Economy

AbhandlungenGeorg Hanschitz**Die in diesem Beitrag geäußerten Ansichten sind jene des Autors und nicht zwangsläufig der Standpunkt einer Behörde.ÖZK 2018, 218 Heft 6 v. 1.12.2018

Der gegenständliche Artikel befasst sich mit der wirtschaftsrechtlichen Einordnung von Geschäftspraktiken des B2B-Sharing bzw der Sharing Economy und beleuchtet dabei potentielle Marktauswirkungen, stellt der Sharing Economy klassische Anwendungsfälle von B2B-Gebrauchsüberlassungen gegenüber und gibt Ausblick auf die Zukunft neuer Modelle der digitalen Gebrauchsüberlassung – „Data Sharing“.

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