Der gegenständliche Artikel befasst sich mit der wirtschaftsrechtlichen Einordnung von Geschäftspraktiken des B2B-Sharing bzw der Sharing Economy und beleuchtet dabei potentielle Marktauswirkungen, stellt der Sharing Economy klassische Anwendungsfälle von B2B-Gebrauchsüberlassungen gegenüber und gibt Ausblick auf die Zukunft neuer Modelle der digitalen Gebrauchsüberlassung – „Data Sharing“.