Im Rahmen der Durchführung von öffentlichen Vergabeverfahren können verschiedene kartellrechtliche Fragestellungen auftreten. Neben der Bildung von Bieter- und Arbeitsgemeinschaften durch konkurrierende Unternehmen, der Mehrfachbeteiligung von Unternehmen, Submissionsabsprachen1 sowie anschließenden Fragen der „Selbstreinigung“2 trifft dies auch auf bieterseitig bestehende Vertriebsvereinbarungen zu. Mit dieser Fragestellung befasst sich der vorliegende Aufsatz und nimmt dabei ein kürzlich von der BWB eingeleitetes Verfahren zum Anlass, welches jüngst vom Kartellgericht per Beschluss beendet wurde.