Ein Vergleich zwischen der Umsetzung der Kartellschadenrichtlinie im KaWeRÄG 2017 und dem deutschen Pendant der 9. GWB-Novelle offenbart neben zahlreichen Gemeinsamkeiten, dass der deutsche Gesetzgeber in erheblichen Einzelfragen – wohl in den besten Absichten – sachfremde und ohne Not komplizierte Regelungen gewählt hat. Insgesamt wirken zahlreiche Lösungen des österreichischen KaWeRÄG 2017 deutlich durchdachter und sachgerechter.