Deskriptoren: Verteidigungsrechte; Rechtliches Gehör; Mitteilung der Beschwerdepunkte.
Normen: Art 27 Abs 1 VO 1/2003 , Art 10, 11, 12 VO 773/2004
Mit der vorliegenden Entscheidung nimmt der EuGH zu zwei Fragen Stellung: Unter welchen Voraussetzungen ist eine neuerliche Mitteilung der Beschwerdepunkte notwendig und welche Informationen hat diese zwingend zu enthalten.