Deskriptoren: selektiver Vertrieb; Online-Plattformen; Luxusimage; Drittplattformverbot.
Normen: Art 101 Abs 1 AEUV, Art 4 Vertikal-GVO
In diesem nunmehr vom EuGH entschiedenen Fall Coty Germany GmbH v Parfümerie Akzente GmbH, C-230/16 , stellt sich die Frage, ob bzw unter welchen Voraussetzungen es einem Hersteller zum Schutz eines „Luxusimages“ erlaubt ist, seinen Vertragshändlern im selektiven Vertrieb den Verkauf über Online-Plattformen wie etwa Ebay oder Amazon Marketplace zu untersagen. Mit der Entscheidung Coty klärt der EuGH diese wichtige Frage des Internetvertriebs und setzt gleichzeitig einen vorläufigen Schlussstrich unter diese Diskussion, waren doch bislang die Ansichten der Wettbewerbsbehörden und vor allem der Gerichte in Deutschland diesbezüglich uneinheitlich.