Deskriptoren: Online-Handel; Selektives Vertriebssystem; Luxuswaren; Prestigeimage; Drittplattformverbot.
Normen: Art 101 Abs 1 AEUV, Art 4 der Verordnung (EU) Nr 330/2010
Mit seinem Urteil in der Sache Coty stellt der EuGH klar, unter welchen Voraussetzungen bestimmte Beschränkungen des Online-Vertriebs, insbesondere über Drittplattformen, kartellrechtlich zulässig sind. Der vorliegende Beitrag befasst sich mit diesen Voraussetzungen und analysiert die Bedeutung dieses Urteils für die Praxis.