Deskriptoren: Wettbewerbsrecht; Gemeinsame Agrarpolitik; Marktorganisation.
Normen: Art 39 AEUV, Art 42 AEUV, Art 101 AEUV
In seinem lange erwarteten Urteil zum Chicorée-Kartell in Frankreich lieferte der EuGH grundlegende Erklärungen zum Verhältnis der gemeinsamen Agrarpolitik und des europäischen Wettbewerbsrechts. Dabei wurde insbesondere die Befugnis der anerkannten Erzeugerorganisationen, im Rahmen der Verfolgung der Ziele dieser Politik, den freien Wettbewerb zu beschränken, beleuchtet.