Besonders im Telekommunikationsrecht tritt die Verflechtung zwischen der nationalen und der unionsrechtlichen Ebene deutlich zu Tage. Dies zeigt sich eindrucksvoll am Beispiel des gestuften Verfahrens der telekommunikationsrechtlichen Marktregulierung. Hier trifft die österreichische Regulierungsbehörde ihre Marktregulierungsentscheidung nicht autonom, sondern im Rahmen eines kooperativen Verfahrens unter Beteiligung der Regulierungsbehörden der anderen Mitgliedstaaten und Akteuren auf Unionsebene, allen voran der Europäischen Kommission.