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OLG Wien als KG zu kartellrechtswidrigen Absprachen bei Ausschreibungen

EntscheidungenTeresa Eckhard , Maximilian Mertel , Sebastian Schmid11Die Autoren sind Mitarbeiter der BWB; die hier geäußerten Meinungen geben die persönliche Ansicht der Autoren wieder.ÖZK 2017, 199 Heft 5 v. 1.11.2017

Deskriptoren: Bau; Trockenbau; Kartellverbot; Marktabgrenzung bei beschränkten Vergabeverfahren; fortgesetzte Zuwiderhandlung.

Normen: § 1 Abs 1 KartG 2005, § 29 Z 1 lit a KartG 2005

Im Rahmen ihrer Ermittlungstätigkeit in der Baubranche erwirkte die BWB beim Kartellgericht die Verhängung einer Geldbuße gegen ein erstes Unternehmen wegen der Teilnahme an einem System zur Koordinierung des Angebotsverhaltens bei „beschränkten“ bzw „nicht-offenen“ Ausschreibungen. In diesem Zusammenhang werden im folgenden Beitrag die Themen „einheitliche Zuwiderhandlung“ und „Bagatellausnahme“ angesprochen.

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