Der österreichische Gesetzgeber hat das Kartellgesetz, das Wettbewerbsgesetz und das Nahversorgungsgesetz novelliert. Hauptgrund war die Schadenersatzrichtlinie der EU, die den geschädigten Unternehmen und Konsumenten die Verfolgung von Schadenersatzansprüchen erleichtern soll. Daneben gibt es aber andere, durchaus bemerkenswerte Neuerungen. So ist der OGH wieder in beschränktem Umfang Tatsacheninstanz.