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§ 292c StGB - Kartellstrafrecht reloaded?

AbhandlungenStefan Krenn11Der nachstehende Beitrag gibt ausschließlich die persönliche Meinung des Autors wieder und muss sich nicht mit jener von Griss & Partner Rechtsanwälte decken. Der Autor dankt Dr. Florian Sprajc für wertvolle Diskussionen und Anregungen.ÖZK 2017, 167 Heft 5 v. 1.11.2017

Grundsätzlich hat sich der Gesetzgeber bereits vor längerer Zeit dazu entschieden, Kartellrechtsverstöße zu entkriminalisieren. Mit dem StRÄG 2015 hat er diesen Entschluss teilweise revidiert und mit § 292c StGB einen neuen kartellrechtlichen Straftatbestand eingeführt. Der vorliegende Beitrag stellt diese Norm vor und analysiert einige auftretende Fragen.

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