Verletzungen selektiver Vertriebsvereinbarungen in grenzüberschreitenden Sachverhalten werfen gerade im Onlinebereich immer wieder Fragen nach dem auf die Verletzung anwendbaren Recht und des für die Beurteilung zuständigen nationalen Gerichts auf. In einem neuen Vorabentscheidungsverfahren hatte nunmehr der EuGH über letzteres zu befinden.