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Ausweitung der Zusammenschlusskontrolle durch das KaWeRÄG 2017

AbhandlungenMaximilian Mertel11Der Autor ist Mitarbeiter der Bundeswettbewerbsbehörde; die hier geäußerten Meinungen geben die persönliche Ansicht des Autors wieder.ÖZK 2017, 91 Heft 3 v. 1.7.2017

Mit dem Kartell- und Wettbewerbsrechts-Änderungsgesetz 2017 wurde ein neuer Abs 4 in § 9 KartG 2005 eingefügt, der die Zusammenschlusskontrolle auf umsatzschwache Unternehmen, die zu einem hohen Kaufpreis erworben werden, ausweitet. Im nachstehenden Beitrag sollen die einzelnen Tatbestandsmerkmale dieser neuen Bestimmung analysiert und deren Auswirkung auf die Praxis untersucht werden.

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