Auch im kartellgerichtlichen Verfahren spielen Gerichtsgebühren eine nicht zu vernachlässigende Rolle. So sieht zB § 50 KartG 2005 für ein Verfahren vor dem Kartellgericht und Kartellobergericht zur Prüfung eines Zusammenschlusses eine Rahmengebühr bis 34.000 Euro vor. Das Nahversorgungsgesetz normiert andererseits in seinem § 7 Abs 8 eine Rahmengebühr bis 3.500 Euro.