EuGH, 18.01.2017, C-623/15 P
Kathodenstrahlröhren 1
Die Kommission verhängte (ua) über zwei Unternehmen gesamtschuldnerisch eine Geldbuße iHv 86.738.000 Euro wegen einer Kartellbeteiligung der – gemeinsamen – Tochtergesellschaft auf dem Markt für Kathodenstrahlröhren; diese werden zur Herstellung von Computerbildschirmen und Farbfernsehern benötigt.2