Dieser erste Großkommentar zum TKG 2003 bietet eine zuverlässige Orientierung im diffizilen Regelungskonglomerat des Telekommunikationsrechts. Behandelt werden ua Sondergewerberecht, Sonderzivilrecht und sektorspezifisches Regulierungsrecht zum Betrieb von Kommunikationsnetzen und -diensten, Leitungs- und Mitbenutzungsrechte bis hin zur Enteignung von Grundstücken, Rahmenbedingungen zu Förderungen, Frequenzvergaben und Nummernzuteilungen. Zudem befasst sich der Kommentar mit klassischem Funkanlagenrecht, behördlichen Aufsichtsrechten und Zuständigkeitsabgrenzungen, Regelungen zur Streitschlichtung, Behördenkooperationen auf europäischer Ebene sowie zentralen Bestimmungen des Datenschutzrechts − unter anderem zum Verbot von „Spam“ und „cold calling“.