Dieser Folgebeitrag zu ÖZK 2016/4 erörtert die Regelungen der Richtlinie 2014/104/EU zur Offenlegung von Beweismitteln, zur Bindungswirkung behördlicher Entscheidungen, zur Gesamtschuld sowie zur Verjährung.
Dieser Folgebeitrag zu ÖZK 2016/4 erörtert die Regelungen der Richtlinie 2014/104/EU zur Offenlegung von Beweismitteln, zur Bindungswirkung behördlicher Entscheidungen, zur Gesamtschuld sowie zur Verjährung.