Der Beitrag behandelt fusionskontrollrechtliche Fragestellungen, die sich im Rahmen von Immobilientransaktionen ergeben. Dabei wird insbesondere eine mögliche Anmeldeverpflichtung von Immobilientransaktionen (im Rahmen von Immobilienkauf, -verkauf, -vermietungen und -verpachtung) bei der Bundeswettbewerbsbehörde und der Europäischen Kommission beleuchtet.