Die Beschwerdevorentscheidung im verwaltungsgerichtlichen Vorverfahren
BuchbesprechungenEduard PaulusÖZK 2016, 118 Heft 3 v. 1.7.2016
Das Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG) eröffnet der Verwaltungsbehörde die Möglichkeit, eine Beschwerdevorent-scheidung zu treffen, und somit (vorerst) selbst über eine gegen ihren Bescheid erhobene Beschwer-de zu entscheiden.