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Die kartellrechtliche Kronzeugenregelung und Ihre Eigenständigkeit in den Mitgliedstaaten

EntscheidungenNathalie Jeneral11Die im Beitrag geäußerte Meinung gibt ausschließlich die persönliche Meinung der Autorin wieder und spiegelt nicht jene der Bundeswettbewerbsbehörde wieder.ÖZK 2016, 67 Heft 2 v. 1.4.2016

In Ergänzung des kürzlich in der ÖZK von der Verfasserin publizierten Aufsatzes „Der Grundsatz ,Ne bis in idem‘ und dessen seltene Anwendbarkeit in Kronzeugenverfahren“ darf nun eine rezente Entscheidung des EuGH zum selben Thema vom Jänner 2016 kurz besprochen werden:

EuGH, 20.01.2016, Rs C-428/14
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