In Ergänzung des kürzlich in der ÖZK von der Verfasserin publizierten Aufsatzes „Der Grundsatz ,Ne bis in idem‘ und dessen seltene Anwendbarkeit in Kronzeugenverfahren“ darf nun eine rezente Entscheidung des EuGH zum selben Thema vom Jänner 2016 kurz besprochen werden:
EuGH, 20.01.2016, Rs C-428/14
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