Mit 1. Jänner 2014 trat die Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012 in Kraft. Mit dieser wurde der administrative Instanzenzug weitgehend beseitigt und ein Bundesverwaltungsgericht, ein Bundesfinanzgericht sowie neun Landesverwaltungsgerichte geschaffen, die die Einhaltung der „Einzellfallgerechtigkeit“ gewährleisten und gegen deren Entscheidungen schlussendlich Beschwerde bzw Revision an die Gerichtshöfe des öffentlichen Rechts erhoben werden kann.