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Verwaltungsgerichtshof bestätigt die Entscheidung des UVS-Salzburg: Vorgehen der BWB rechtmäßig!

EntscheidungenMaximilian Diem , Anastasios Xeniadis11Die Autoren sind am Verfahren beteiligte Case Handler. Die im Beitrag geäußerten Meinungen geben ausschließlich die persönliche Meinung der Autoren wieder.ÖZK 2015, 111 Heft 3 v. 1.7.2015

Normen: WettbG § 12, B-VG Art 130, B-VG Art 133 Abs 4, StPO § 106, WettbG § 11a Abs 1

VwGH, 21.01.2015, Ro 2014/04/0063

I. Hintergrund des Verfahrens

1.1 Ausgangslage

Der VwGH22VwGH 12. 9. 2013, Zlen 2013/04/0005, 0049 bis 0053. Dieses Erkenntnis betreffend einer Hausdurchsuchung bei einem anderen Lebensmitteleinzelhändler war bereits Gegenstand einer Abhandlung und soll dieser Beitrag als Update verstanden werden; vgl Diem/Xeniadis, Verwaltungsgerichtshof entscheidet erstmals zur Rechtmäßigkeit der Durchführung wettbewerbsrechtlicher Hausdurchsuchungen, ÖZK 2014, 30. hat sich bereits im Jahr 2013 eingehend mit der Rechtmäßigkeit der Durchführung wettbewerbsrechtlicher Hausdurchsuchungen auseinandergesetzt. Aus gegebenem Anlass befasste sich der VwGH nun neuerlich mit einer wettbewerbsrechtlichen Hausdurchsuchung. Insbesondere ging es um die Frage der Zulässigkeit des Umfangs der Sicherstellung elektronischer Daten, sowie der Frage des Vorliegens einer verfassungswidrigen Rechtsschutzlücke.

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