Europäische Union
Europäischer Gerichtshof
Geldbuße I. Die Mitteilung der Kommission über den Erlass und die Ermäßigung von Geldbußen (ErlGeldb)1 aus dem Jahr 2002 setzte für den teilweisen Erlass einer Geldbuße voraus, dass das betroffene Unternehmen der Kommission eine neue Information über die Schwere oder Dauer der Zuwiderhandlung liefert. Informationen, die bloß die vorliegenden Beweise für die Zuwiderhandlung untermauern, reichen nicht.2 EuGH 23.04.2015, C-227/14 P - LG Display / Europäische Kommission, Rdn 79.