Das deutsche Bundeskartellamt hat sich in seiner „HRS-Entscheidung“ zum ersten Mal zur kartellrechtlichen Behandlung von Bestpreisklauseln im Zusammenhang mit Online-Plattformmärkten geäußert. Der Entscheidung kam mangels einer behördlichen oder gerichtlichen Entscheidungspraxis zu dem Thema auf gemeinschaftlicher oder mitgliedstaatlicher Ebene durchaus Präzedenzwirkung zu. Der 1. Kartellsenat des OLG Düsseldorf hat die Entscheidung des Bundeskartellamts mit Beschluss vom 9.1.2015 bestätigt. Dieser Beitrag bespricht den Beschluss des OLG Düsseldorf und gibt einen Überblick über die neuesten Entwicklungen zu Bestpreisklauseln von Online-Hotelplattformen in den anderen EU-Mitgliedstaaten. Letztlich könnte hier die Europäische Kommission gefordert sein, potentiellen Divergenzen entgegenzuwirken.