Europäische Union
Europäischer Gerichtshof
Mutter- und Tochtergesellschaft I. Bei einer Muttergesellschaft liegt auch dann ein Wiederholungsfall vor, wenn eine Tochtergesellschaft bereits früher eine Zuwiderhandlung begangen hat und beide Gesellschaften zum Zeitpunkt dieser Zuwiderhandlung als einziges Unternehmen im Sinn des Art 81 EG (nunmehr: Art 101 AEUV) anzusehen waren. Es ist nicht notwendig, dass die Kommission bereits früher gegen die Muttergesellschaft ermittelt, ihr Beschwerdepunkte mitgeteilt und eine Entscheidung getroffen hat. EuGH 05.03.2015, C-93, 123 P – Europäische Kommission / Versalis und Eni, Rdn 91.