Europäische Union
Europäischer Gerichtshof
Unternehmen. Nach ständiger Rechtsprechung betrifft das Wettbewerbsrecht der Union die Tätigkeit von Unternehmen; der Begriff des Unternehmens umfasst jede eine wirtschaftliche Tätigkeit ausübende Einrichtung unabhängig von ihrer Rechtsform und der Art ihrer Finanzierung. Verstößt eine solche Einrichtung gegen Wettbewerbsrecht, hat sie nach dem Grundsatz der persönlichen Verantwortlichkeit für diese Zuwiderhandlung einzustehen. EuGH 18.12.2014, C-434/13 P – Europäische Kommission / Parker Hannifin, Rdn 39.