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Rechtsprechungsübersicht

EntscheidungenJohannes Peter GruberÖZK 2014, 231 Heft 6 v. 1.12.2014

Europäische Union

Europäischer Gerichtshof

Geldbuße I. Eine Muttergesellschaft kann nicht für Zuwiderhandlungen verantwortlich gemacht werden, die eine Tochtergesellschaft eigenständig vor dem Erwerb durch die Muttergesellschaft begangen hat.11EuGH 16.11.2000, C-279/98 P – Cascades / Europäische Kommission, Rdn 77–79. Die Geldbuße ist allein auf der Grundlage des Umsatzes der Tochtergesellschaft zu berechnen. EuGH 04.09.2014, C-408/12 P YKK / Europäische Kommission, Rdn 62.

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